ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle logistischen Fulfillment-Leistungen und Lagerdienste der WARENHELD UG, die auf Basis dieser
Bedingungen ausgeführt werden.
1.2 Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn WARENHELD diesen schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Die Fulfillment-Leistungen umfassen Bestellannahme, Warenannahme, Qualitätskontrolle, Kommissionierung,
Konfektionierung, Verpackung, Lagerung und das Management des gesamten Lieferprozesses inklusive Retouren.
2.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Vertragsabschluss und Kündigung
3.1 Angebote von WARENHELD sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande,
wenn WARENHELD den Auftrag schriftlich bestätigt.
3.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer monatlichen Frist zum Monatsende kündigen. Bei einer Kündigung bis zum 5.
eines Monats endet der Vertrag zum Monatsende, wenn der Lagerraum vollständig geräumt ist.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Schnittstellen und Materialien rechtzeitig bereit, um die
Vertragserfüllung zu ermöglichen.
4.2 Alle relevanten gesetzlichen und behördlichen Auflagen sind vor Vertragsbeginn mitzuteilen.
§ 5 Haftung und Haftungsbeschränkung
5.1 WARENHELD haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für einfache Fahrlässigkeit haftet WARENHELD nur bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf vorhersehbare, typische Schäden.
5.2 Die Haftungshöhe ist auf EUR 200 pro Palette für Lagerung und EUR 350 pro Palette für den Transport begrenzt. Eine
Höherversicherung kann auf Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen werden.
5.3 WARENHELD haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
§ 6 Versicherungen und Sicherungsmaßnahmen
6.1 WARENHELD hat eine Firmen-Inhaltsversicherung abgeschlossen, die Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm,
Einbruchdiebstahl und Vandalismus bis zur Versicherungssumme abdeckt.
6.2 Bei grober Fahrlässigkeit verzichtet die Versicherung bis zu einer Schadenssumme von 100.000 EUR auf Kürzungen der
Entschädigungsleistung.
6.3 Alle Sicherungsvereinbarungen (wie mechanische Sicherungen für Ein- und Ausgangstüren) sind strikt einzuhalten, um die
Versicherungsdeckung zu gewährleisten.
§ 7 Inventur und Abnahme
7.1 WARENHELD führt regelmäßige Inventuren der eingelagerten Waren durch. Der Auftraggeber kann auf Wunsch daran
teilnehmen.
7.2 Inventurdifferenzen über 1 % des durchschnittlichen Lagerbestands werden wertmäßig verrechnet.
§ 8 Elektronischer Datenaustausch
8.1 Die Parteien vereinbaren den sicheren Austausch elektronischer Daten. Jede Partei trägt die Verantwortung für die
Integrität und Verfügbarkeit der gesendeten Daten.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Alle nicht öffentlich zugänglichen Daten werden gemäß DSGVO vertraulich behandelt.
9.2 Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist und die betroffene Partei
zugestimmt hat.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von WARENHELD in Kassel.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Parteien verpflichten
sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung
möglichst nahekommt.