Allgemeine Geschäftsbedingungen von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Logistische Fulfillment – Leistungen Von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt), erfolgen ausschließlich auf Basis der hier benannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Der Auftraggeber erkennt diese AGB mit der Erteilung des Auftrages verbindlich an.
1.3 Eventuell vorhandenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers wird hiermit, in Bezug auf logistische Fulfillment -Leistungen von Warenheld, widersprochen.
1.4 Logistische Fulfillment – Leistungen von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) umfassen, je nach Auftrag, die Bestell- / Auftragsannahme und Verarbeitung, Warenorder, Warenannahme, Qualitätskontrolle, Preisauszeichnung, Konfektionierung, Kommissionierung, Management des Lieferprozesses mit
gewünschten Service-Leistungen, Retouren Service, sowie Verarbeitung aller dazu gehörigen Informationen.
1.5 Nachfolgende Bedingungen gelten nur dann nicht, wenn dazu ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.
1.6 Sofern andere Absprachen vereinbart sind, gehen diese Warenheld-AGB vor, wenn sich einzelne Klauseln widersprechen sollten.
§ 2 Angebot und Auftrag
2.1 Angebote von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, stets freibleibend.
2.2 Aufträge gelten erst als angenommen, wenn WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) dies schriftlich bestätigt.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung logistischer Fulfillment – Leistungen notwendigen Informationen, vereinbarungsgemäß und rechtzeitig, zur Verfügung zu stellen, z.B.:
– Schnittstellen zu bedienen / zur Verfügung zu stellen, gemäß dazu getroffenen Vereinbarungen. Alternativ können weitere Wege (online-Erfassung, manuelle Auftragsbearbeitung bei Warenheld zu gesonderten Konditionen) der Auftragsinformationen / – Übergabe vereinbart werden.
– Testläufe zur tatsächlichen Funktion der Auftragsübermittlung sind im Vorfeld durch zu führen.
– Ware, Vor-Produkte und sonstige Materialien sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
– Spezifische Besonderheiten, zu Gütern und Verfahren, sowie gesetzlichen, behördlichen Auflagen und Gefahren, insbesondere in Beziehung auf
Arbeitssicherheit und Lagerung sind rechtzeitig vor Auftragsbeginn an WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung zu stellen.
– Soweit erforderlich – sind die Mitarbeiter von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) zu schulen oder die notwendigen Schulungsmaterialien zur Verfügung zu stellen, wenn dies vereinbart wird.
§ 4 Pflichten von Warenheld
4.1 WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, im Rahmen der dazu getroffenen Vereinbarungen, die vereinbarten logistischen Fulfillment – Leistungen entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu erbringen.
4.2 WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) wird dem Auftraggeber Hindernisse, Unregelmäßigkeiten, Widrigkeiten, die bei der Vertragsausführung entstehen bzw. erkannt werden, unverzüglich anzeigen und dokumentieren und dazu Absprachen mit dem Auftraggeber treffen, die geeignet sind, die
Erfüllung der Aufträge zu sichern.
§ 5 Leistungshindernisse, Höhere Gewalt
Außergewöhnliche Störungen, wie Streiks, Aussperrungen, höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische Zustände, terroristische Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse, können zur Befreiung der Leistungspflicht von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) führen. In diesem Fall wird der Auftraggeber umgehend informiert, über die Art und Wirkung des Ereignisses.
WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) wird gemeinsam mit dem Auftraggeber Absprachen treffen, die geeignet sind, die Erfüllung der Aufträge zu sichern und den Schaden so gering wie möglich zu halten.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Gegenüber Ansprüchen aus einem Auftrag an WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) über logistische Fulfillment-Leistungen gemäß § 1 und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein begründeter Einwand nicht entgegensteht.
§ 7 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) hat, im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu Pfand- und Zurückbehaltungsrecht, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den Waren oder sonstigen Werten, die sich in der Verfügungsgewalt von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) befinden, wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) aus erbrachter und noch zu erbringender Leistung zustehen.
§ 8 Abnahme, Mängel- und Verzugsanzeige
8.1 Die Abnahme erfolgt in der Regel durch Auslieferung an vom Auftraggeber benannte Empfänger (laut Lieferschein) oder ihn selbst.
8.2 Der Empfänger ist verpflichtet, offensichtliche, insbesondere äußerliche Beschädigung der Verpackung, sofort bei Abnahme anzuzeigen. Eine weitergehende Schadenmeldung hat schriftlich (auch auf elektronischem Weg – per mail) zu erfolgen.
8.3 Unterlässt der Empfänger / Auftraggeber die Anzeige, gilt die logistische Leistung als vertragsgemäß erbracht.
8.4 Ansprüche wegen der Überschreitung von Lieferfrist erlöschen, wenn der Auftraggeber WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Liefertermin anzeigt.
§ 9 Inventur
9.1 WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) führt in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 12 Monate – sofern nicht anders vereinbart) eine Inventur der bei ihr gelagerten Waren durch.
9.2 Bei Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand der bei WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) gelagerten Waren, haftet WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) ab einer Differenz (in Stück) von mehr als 1% des durchschnittlichen Warenbestandes bis zur Höhe der in § 10 benannten Haftungsgrenzen. Basis der Differenzbetrachtung ist die
Bestandsführung von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt). Sofern seitens des Auftraggebers andere Werte zugrunde liegen ist dies im Einzelfall gegenüber der Bestandsführung von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) nach zu weisen.
9.3 Positive und negative Inventurdifferenzen werden wertmäßig miteinander verrechnet.
§ 10 Haftung und Haftungsversicherung durch WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) 10.1 WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) haftet für Schäden, sofern ein Verschulden am verursachten Schaden bei WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) liegt.
10.2 Die Haftung von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) ist auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt.
10.3 Die Haftungs-Höhe (Grundhaftung) beträgt:
– Euro 200,00 je Euro-Palette / Lagerung
– Euro 350,00 je Palette / Transport
10.4 Die Höherhaftung ist grundsätzlich möglich und wird dem Auftraggeber hiermit ausdrücklich angeboten. Die Höherhaftung wird auf Anforderung des Auftraggebers beim Versicherer von Warenheld angefragt, dem Auftraggeber entsprechend angeboten und ist vom Auftraggeber zu seinen Lasten verbindlich zu beauftragen.
10.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsbefreiungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche gegen WARENHELD UG (haftungsbeschränkt), die Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt)
10.6 WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) schließt bei einem geeigneten Versicherer eine Versicherung in entsprechender Haftungshöhe ab.
§ 11 Ersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung / Leistung von Warenheld
11.1 Ist eine logistische Lieferung oder Leistung mangelhaft, steht dem Auftraggeber der Anspruch auf Nacherfüllung zu.
11.2 WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) hat dabei die Wahl, ob eine Neulieferung / Neuleistung erfolgt oder zur Nacherfüllung eine Beseitigung des Mangels erfolgt.
11.3 Ist die Nacherfüllung nicht korrekt erfolgt oder ist die Nacherfüllung nicht möglich, steht dem Auftraggeber Schadensersatz zu.
11.4 Schadenersatz begrenzt sich auf die Minderung / den Wegfall der Vergütung für diese einzelne, mangelhafte Leistung.
§ 12 Verjährung
12.1 Die Verjährung beträgt 1 Jahr für alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
12.2 Die Verjährung beginnt für alle Ansprüche am Tag nach Abnahme der Leistung oder Lieferung.
§ 13 Elektronischer Datenaustausch
13.1 Auftraggeber und WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) vereinbaren, alle Mitteilungen auch auf elektronischem Weg zu senden und zu empfangen. Dabei muss die sendende Partei erkennbar sein. Die sendende Partei trägt die Gefahr für die Richtigkeit oder den Verlust der gesendeten Daten.
13.2 Zur Verbindung beider Datensysteme soll in der Regel eine gemeinsame EDV-Schnittstelle eingerichtet werden. Sofern keine andere Vereinbarung dazu getroffen wird, trägt jede Partei den auf ihrer Seite entstehenden Aufwand hierfür.
13.3 Jede Partei wird geeignete Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durchführen, um den elektronischen Datenaustausch vor dem Zugriff Dritter zu schützen, sowie Veränderung, Verlust oder Zerstörung elektronisch gesendeter Daten vorzubeugen.
§ 14 Dauer und Kündigung
14.1 Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, gilt der Auftrag für jeweils ein Kalenderjahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er von keiner Seite gekündigt wird.14.2 Die reguläre Kündigungszeit beträgt 3 Monate zum Jahresende.
14.3 Sonderkündigungsrecht: Stellt der Auftraggeber die Zahlung fälliger Rechnungen ein oder überschreitet das vereinbarte Zahlungsziel um mehr als das Doppelte des vereinbarten Zahlungszieles oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist Warenheld berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und das Auftragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus besonderem Grund zu beenden.
14.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Vertraulichkeit, Datenschutz DSGVO
15.1 Alle nicht öffentlich zugänglichen Daten und Informationen sind beiderseitig streng vertraulich zu behandeln und nur für den hier vorgesehen Zweck zu verwenden. Es gelten die Bestimmungen der EU-DSGVO
15.2 Daten und Informationen dürfen an Dritte (z.B. Mitarbeiter, Subunternehmer, Versicherung) nur in deren Kenntnis und mit Widerrufoption weitergegeben werden, wie sie zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind.
15.3 Dies gilt ebenso für alle elektronischen Daten und personenbezogenen Daten / Informationen.
15.4 Ausgenommen davon sind Informationen an Dritte, insbesondere Behörden, sofern dies aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig oder gefordert ist.
15.5 WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen, insbesondere personenbezogenen, Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung (EUDSGVO) zu verarbeiten.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
16.1 Erfüllungsort für alle Leistungen von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) ist Kassel.
16.2 Für alle Aufträge an WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) gilt die Rechtsprechung der Europäischen Union.
16.3 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von WARENHELD UG (haftungsbeschränkt) – somit Kassel.
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner haben sich in diesem Falle auf eine wirksame Bestimmung zu einigen, die dem Sinn und wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- kein Mindestvolumen
- keine versteckten Fixkosten
- jederzeit versandbereit
- kein Mindestvolumen
- keine versteckten Fixkosten
- jederzeit versandbereit